Hinweis für Aufführungen: Der Erwerb von Noten berechtigt nicht zur Durchführung von Aufführungen. Diese Rechte sind entsprechend dem UrhG immer vor der Aufführung mit dem Verleger, Herausgeber oder einer Verwertungsgesellschaft zu vereinbaren. Verwertungsgesellschaften sind nicht immer berechtigt die Rechte zur Aufführung zu vergeben. Kontaktieren Sie jedenfalls auch den Verlag oder Herausgeber.